Aeroflot Gepäck- und Handgepäckbestimmungen

Die erlaubten Freigepäckmengen bei Aeroflot basieren auf dem Stückkonzept. Das führt zu unterschiedliche Beschränkungen bei der maximalen Anzahl und des maximalen Gewichts der einzelnen Gepäckstücke pro Buchungsklasse.

Aeroflot Freigepäck

Grundsätzlich darf ein Gepäckstück, welches aufgegeben werden soll, eine Gesamtabmessung von 158 cm (Höhe + Breite + Länge) nicht überschreiten. Passagiere der Business Class dürfen zwei Gepäckstücke zu je 32 kg pro Flug aufgeben.

Reisende der Comfort Class und der Economy Class mit der Tarifgruppe Premium dürfen 2 Gepäckstücke zu je 23 kg kostenfrei einchecken.

Passagieren aller anderen Tarifgruppen ist es gestattet, ein Gepäckstück mit einem maximalen Gewicht von 23 kg aufzugeben.

Sonderbestimmungen bei Freigepäck

Reisende, die am Aeroflot Programm teilnehmen oder dem Allianz Sky Team angehören, genießen je nach Status eine größere Freigepäckmenge.

Ferner gelten auf bestimmten Flugstrecken günstigere Gepäckbestimmungen, wie beispielsweise aktuell auf Strecken von und nach Delhi, Peking, Shanghai, Hanoi, Ho Chi Minh City, etc. Es empfiehlt sich daher, vor Antritt der Reise auf der Webseite von Aeroflot die aktuellen Sonderbestimmungen abzurufen.

Kleinkinder unter 2 Jahren dürfen, sofern sie keinen eigenen Sitzplatz haben, nur ein Gepäckstück bis maximal 10 kg mitführen.

Handgepäck

Handgepäck darf bis zu einer Größe von 55x40x20 cm mit in die Kabine genommen werden. Die Gewichtsbeschränkung für das Handgepäck beträgt für Passagiere der Business Class 15 kg und für alle anderen Klassen 10 kg. Zusätzlich dürfen weitere Utensilien, wie beispielsweise Handtaschen, Laptops oder Regenschirme mitgeführt werden.

Passagiere, die mit Kleinkindern reisen, haben die Möglichkeit ein Babybett und Babynahrung für die Dauer des Fluges mitzunehmen.

Leicht brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe, radioaktive Materialien, toxische, ätzende und korrosive Stoffe dürfen genau so wenig mit an Bord genommen werden, wie explosive Stoffe und Waffen.

Ausnahmen gibt es für Fieberthermometer, Einwegfeuerzeuge und Flüssigkeiten in Behältern, die nicht größer als 100 ml sind. Flüssigkeiten müssen dabei wie üblich, in einem durchsichtigen und verschließbaren Plastikbeutel mitgeführt werden, dessen Gesamtvolumen nicht mehr als 1 Liter beträgt.

Übergepäck

Überschreitet ein Passagier die zulässigen Freigepäckmengen in Anzahl, Abmessung und oder Gewicht, so fallen Pauschalpreise für Übergepäck an.

Für das erste Gepäckstück, welches die Freigepäckmenge überschreitet, ist eine Pauschale von 50 € zu bezahlen. Jedes weitere Gepäckstück kostet 150 €.

Wird das zulässige Gewicht überschritten, so muss für Gepäck von 23 bis 32 kg eine Pauschale von 100 € und bei einer Überschreitung von 32 bis 50 kg eine Pauschale von 150 € pro Gepäckstück entrichtet werden.

Bei einer Überschreitung der Gesamtabmessungen von 158 bis 203 cm, wird ein Betrag von 100 € fällig. Für Gepäckstücke, die eine Gesamtabmessung von 203 überschreiten, müssen 150 € bezahlt werden.

Übergepäck über 32 kg und/oder über 203 cm muss der Fluggesellschaft dabei genau wie Sondergepäck mindestens 36 Stunden vor dem planmäßigen Abflug bekannt gegeben werden.