Darf ein Fön ins Handgepäck?

Immer wieder tauchen Fragen auf welche elektronischen Geräte zur Mitnahme im Handgepäck erlaubt sind, und welche nur im Frachtgepäck auf die Reise mitgenommen werden. Für Reisende, die nur einen kurzen ein-/zwei-Tages Trip vor sich haben und daher sowieso nur mit Handgepäck reisen, versuchen alles in einer Reisetasche oder einem Rucksack unterzubringen.

Es gibt auch Urlauber, die auch dank schlechter Erfahrungen, das Nötigste an Kleidung, Dusch- und Pflegeprodukten lieber ins Handgepäck packen im Falle von verlorenem Frachtgepäck. Da kommt schnell die Frage auf: Was darf ins Handgepäck?

Immer wieder kursieren Gerüchte, dass elektronische Geräte mit Kabel nicht ins Handgepäck dürfen. Wie verhält es sich also mit Fön oder Ähnliches wie der Haarglätter? Dürfen die mit ins Handgepäck? Die klare Antwort lautet: Ja, sie dürfen.

Es ist gar kein Problem den Fön im Handgepäck zu transportieren. Beachten müssen Sie nur, dass es sich bei der Handgepäckkontrolle mit dem Fön verhält wie mit allen anderen elektronischen Geräten: Sie müssen diese dem Handgepäck entnehmen und gesondert in einen Korb legen.

Sollten Sie dies bei der Kontrolle vergessen, kann es sein, dass das Flughafenpersonal Sie bitten wird, den auf dem Scannerbild nicht klar zu erkennenden Gegenstand, kurz aus Ihrem Handgepäck zu holen. Dann wird Ihr Fön einfach nochmal kurz von Hand geprüft oder noch einmal gesondert durch den Scanner geschickt.