Darf Desinfektionsmittel ins Handgepäck?

Bei Easyjet, Ryanair, Lufthansa und allen anderen Fluggesellschaften gilt seit dem Jahr 2006 die EU-Richtlinie über die Beförderung von Flüssigkeiten im Handgepäck. Aus Gründen der Sicherheit werden lediglich Flüssigkeiten in Behältern mit weniger als 100 ml im Handgepäck an Bord erlaubt. Zu den Flüssigkeiten zählen Getränke, Gels, Zahnpasta, Sprays, Deo, flüssige Kosmetika und Cremes.

Deine Flüssigkeiten und Gelprodukte im Handgepäck darfst du in Behältern mit höchstens 100 ml Maximalfüllmenge mit ins Flugzeug nehmen. Du musst dabei alle Flüssigkeitsbehälter gemeinsam in einem klaren Plastikbeutel verpacken. Dieser darf höchstens 1 Liter Aufnahmekapazität besitzen. Du darfst maximal einen Beutel benutzen, welchen du den Sicherheitskontrolleuren separat vorzeigen musst.

Flüssigkeiten im Handgepäck – wichtige Fakten in Kürze

  • Flüssigkeiten zur Mitnahme im Handgepäck sind nur in kleinen Verpackungseinheiten erlaubt.
  • Der einzelne Behälter darf höchstens 100 ml fassen.
  • Die gesamten Behälter sind in einem klaren Plastikbeutel zum Wiederverschließen zu verpacken.
  • Dieser Plastikbeutel darf höchstens 1 Liter fassen können.
  • Die Anzahl der mitgeführten Behälter ist unbegrenzt, aber der Plastikbeutel muss einfach verschließbar sein.
  • Nur ein Plastikbeutel pro Person ist gestattet.
  • Behälter mit mehr als 100 ml Fassungsvermögen, egal wie voll sie sind, sind verboten.

Als Plastikbeutel kannst du transparente Kulturbeutel verwenden, die sich speziell für dein Handgepäck eignen. Auch möglich sind normale Gefrierbeutel mit Zippverschluss aus der Drogerie. Manche Flughäfen bieten kostenlose oder preisgünstige Einmal-Plastikbeutel aus dem Automaten an.

Welche Substanzen gelten als Flüssigkeiten?

Gemäß EU-Richtlinie zählen diese Substanzen als Flüssigkeit:

  • Wasser
  • alle Getränkearten
  • Lebensmittel (flüssig sowie dickflüssig), zum Beispiel Nutella, Joghurt, Suppe, Honig oder Marmelade
  • Gels, zum Beispiel Shampoo, Duschgel und Haarwachs
  • Kosmetika, zum Beispiel Lippenstift. Lotion, Creme, Öl, Nagellack, Wimperntusche oder Parfüm
  • Sprays, zum Beispiel Rasierschaum, Deo, Sonnenspray und Haarspray
  • Zahnpasta
  • alle weiteren Produkte mit gleicher Konsistenz

Es gibt Ausnahmen bei Babynahrung und Medikamenten.

Diese Richtlinie wird weltweit unterschiedlich genannt, aber Flüssigkeiten zum Transport im Handgepäck werden auch im Nicht-EU-Raum stets gleich behandelt.

Für Desinfektionsmittel gelten besondere Regeln

Desinfektionsmittel basieren meist auf Alkohol, welcher desinfizierend wirkt. Enthält ein Desinfektionsmittel mehr als 70 Prozent Alkohol, ist es ein leicht entzündlicher Stoff und ein Gefahrstoff, den du nicht in deinem Handgepäck und auch nicht in deinem aufgegebenen Koffer transportieren darfst.

Die Ausnahme sind Handdesinfektionsmittel, denn die werden den Toilettenartikeln zugerechnet, genauso wie die leichtentzündlichen Deos.

Es gelten beim Handdesinfektionsspray und allen Toilettenartikeln die Mitnahmeregeln für das Handgepäck. In deinem aufgegebenen Koffer darfst du meist größere Desinfektionsmittelmengen mitnehmen.

Verboten sind Desinfektionsmittel mit mehr als 70 Prozent Alkohol und andere Desinfektionsmittel, die leicht entzündbar sind und nicht in die Kategorie Toilettenartikel fallen.

Allerdings reichen Desinfektionsmittel mit 60 Prozent Alkohol vollkommen aus, um eine desinfizierende Wirkung zu erzielen.