Feuerzeug im Handgepäck – ist das erlaubt?
Wenn demnächst wieder eine Reise ansteht, dann stellt sich die Frage: Was darf mit ins Handgepäck und was nicht? Viele Raucher fragen sich deshalb darf ich ein Feuerzeug mit ins Flugzeug nehmen oder nicht?
In der Regel gilt folgende Bestimmung: trägt man das Feuerzeug “am Körper”, also zum Beispiel in der Jacken – oder Hosentasche, dann ist das Mitnehmen des Feuerzeugs ins Flugzeug erlaubt. Ist das nicht der Fall und man möchte das Feuerzeug lieber im Handgepäck verstauen, also in seiner Reisetasche, die mit ins Flugzeug genommen wird, dann nicht. Mancherorts ist das Mitnehmen einer Feuerzeugs sogar im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt. Benzin – und Sturmfeuerzeuge dürfen auch nicht am Körper getragen werden, diese sind im Flugzeug ganz verboten.
Dürfen Streichhölzer ins Handgepäck?
Auch für Streichhölzer gilt eine ähnliche Regelung wie für das Feuerzeug. Auch diese dürfen nur “am Körper” getragen werden. Beachten sollte man, dass nur entweder eine Schachtel Streichhölzer oder ein Feuerzeug mit ins Flugzeug genommen werden kann – am Körper, versteht sich. Genauere Informationen bekommt man allerdings bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
Auf keinen Fall ins Handgepäck gehören
Feuerzeug mit einer blauen Stichflamme, Überallzündhölzer und Zigarettenanzünder sind weitere Dinge, die nichts im Handgepäck zu tun haben. Sie sind verboten. Des Weiteren dürfen auch keine Feuerzeug – Nachfüllpatronen und auch kein Feuerzeugbenzin mitgenommen werden.