Sind Lebensmittel im Handgepäck erlaubt?

Wenn die nächste Flugreise kurz bevorsteht, kommt vor allem wieder eine Frage auf: was darf man überhaupt im Handgepäck mitnehmen? Bei einer längeren Flugreise wäre es natürlich vorteilhaft, Lebensmittel im Handgepäck mitzuführen, um nicht die oftmals überteuerten Mahlzeiten an Board bestellen zu müssen.

Doch wie sieht die rechtliche Lage aus? Ist es überhaupt erlaubt, Lebensmittel im Handgepäck mitzuführen?

Festes Essen im Handgepäck grundsätzlich erlaubt

Fest Lebensmittel wie beispielsweise Schokolade, Brot oder Nudeln können ohne Bedenken im Handgepäck transportiert werden. Welche Lebensmittel genau erlaubt sind, ist sogar genau festgelegt. Im Zweifel sollten Passagiere einen kurzen Blick auf die EU-Richtlinien werfen, um eine reibungslose Reise genießen zu können.

Allerdings sind auch die Sonderregelungen der EU zu beachten. So ist es z. B. verboten, verderbliche Lebensmittel im Reisegepäck mitzuführen. Fleisch, Wurst und Lebensmittel mit einem hohen Milchgehalt sind nur einige Beispiele dieser genannten Lebensmittel. Ist dies der Fall, so ist es natürlich auch nicht erlaubt, diese im Handgepäck mitzuführen.

Einige Nicht-EU-Mitgliedsstaaten wie beispielsweise die Schweiz und Lichtenstein besitzen dagegen wieder andere Regelungen: so ist es erlaubt, verderbliche Lebensmittel für den Eigenbedarf mit einzuführen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte sich vorher genau informiert werden, welche Lebensmittel im Handgepäck mitgeführt werden sollten – mit Hinblick auf derartige verderbliche Lebensmittel.

Strengere Regelungen bei Flüssigkeiten

Während die Mitnahme von festem Essen im Handgepäck grundsätzlich erlaubt ist, sieht es bei Flüssigkeiten ein wenig anders aus.

Hier gilt, dass Flüssigkeiten bis zu einer maximalen Menge von 100 ml im Handgepäck mitgenommen werden dürfen. Diese müssen in einem Behälter aufbewahrt werden, welcher maximal 100 ml Volumen fasst. Entscheidend ist hierbei die Angabe auf dem Behälter! Werden 100 ml Wasser in einer 1 Liter Flasche transportiert, so wird das Sicherheitspersonal diese beschlagnahmen. Des Weiteren muss der Behälter in einer durchsichtigen und zudem wiederverschließbaren Tüte verstaut werden, um im Handgepäck mitgeführt werden zu dürfen.

Babynahrung im Handgepäck

Diese Regelung ist allerdings nicht auf Babynahrung anwendbar. So können Passagiere Spezialnahrung für Kleinkinder in unverschlossener Packung auch in größeren Mengen als 100 ml -maximal aber 2 kg- transportieren. Am besten ist es, wenn die Nahrung direkt beim Sicherheitspersonal beim Check-In vorgezeigt wird. Diese kann dann kurz überprüft werden, was den Check-In beschleunigt.