Was mache ich, wenn der Koffer fehlt?

​Der Schreck ist groß, wenn der Koffer fehlt. Das Gepäckband ist ausgeschaltet und der eigene Koffer ist nicht dabei. Aber was mache ich, wenn der koffer fehlt?

Der Worst Case am Flughafen ist der Moment, wenn nach endlosem Warten am Gepäckband der eigene Koffer nicht in Sichtweite ist.

Wenn der Koffer wirklich verloren gegangen sein sollte, sollte man Ruhe bewahren, da die Fluggäste einen Anspruch auf Ersatz haben. Beachtet werden muss dabei allerdings, dass hier jede Airline ihre ganz eigenen Regeln hat.

Schätzungsweise geht etwa einer von hundert Koffern am Flughafen verloren. Was im ersten Moment nach keiner besonders hohen Rate klingt, ist dennoch extrem ärgerlich, wenn es sich dabei um den eigenen Koffer handelt.

Denn der ersehnte Urlaub fängt dann vor allem mit einer Menge Stress an. Die positive Nachricht daran ist jedoch, dass fast alle Gepäckstücke wieder auftauchen. Meistens werden sie nur versehentlich in ein falsches Flugzeug geladen oder gehen auf dem Weg vom Flieger zum Gepäckband verloren.

Meist bekommen die Besitzer ihre Koffer und Taschen einige Tage später direkt in ihr Hotel nachgeliefert. Deshalb sollte der jeweilige Besitzer nicht in Panik verfallen oder seinen Ärger bei den Mitarbeitern der Airline auslassen. Denn diese sind meistens sehr bemüht das Versäumnis wieder gut und das fehlende Gepäckstück schnellstmöglich ausfindig zu machen.

Es können dennoch gewisse Schadenersatzansprüche für den Betroffenen entstehen.

Den Verlust des Gepäckstücks sofort melden

Es muss unbedingt beachtet werden, dass diese Schadensansprüche nur geltend gemacht werden können, wenn der Betroffene den Verlust noch vor Ort, also direkt am Flughafen meldet.

Ansonsten wird der Airline die Chance entzogen, überhaupt nach dem Gepäckstück zu suchen. Deshalb muss sich der Betroffene umgehend an dem so genannten Lost-and-Found-Schalter melden. Hier warten bereits Mitarbeiter, die sich um den Betroffenen kümmern.

Die Bordkarte nicht vergessen

Ist der Betroffene nun an dem Schalter angekommen muss er dort seine Gepäckregistrierungsnummer vorzeigen. Diese gilt als die einzige Zuordnung zu seinem Gepäckstück und ist deshalb sehr wichtig. Die Nummer befindet sich als Aufkleber auf der Bordkarte.

Die Verlustmeldung

Die Mitarbeiter an dem Schalter geben dann meist ihr Bestes, um das verlorene Gepäckstück schnellstmöglich ausfindig zu machen. Bleibt ihr Bemühen jedoch trotzdem ohne Erfolg, dann ist es an der Zeit eine Verlustmeldung zu erstellen.

In ihr werden sowohl die persönlichen Daten des Betroffenen, als auch die Flugdaten vermerkt. Handelt es sich bei dem Gepäckstück um ein optisch Auffälliges, sollte dies auch immer vermerkt werden, das kann die Suche wesentlich erleichtern.

Der Fall wäre das beispielsweise, wenn die Tasche eine besonders herausstechende Farbe oder ein sehr einprägsames Muster hätte. Die Verlustmeldung wird immer für den Betroffenen kopiert und sollte gut aufbewahrt werden.

Die Airline kontaktieren

Damit eventuelle Schadensersatzansprüche nicht verloren gehen, ist es außerdem wichtig, dass der Betroffene seinen Verlust innerhalb von drei Wochen bei seiner Airline meldet. Auf der Homepage des Anbieters erfahren Betroffene meist die benötigten Informationen.

Außerdem muss der Betroffene angeben, wohin sein Gepäckstück geliefert werden soll, falls es noch gefunden wird. Im schlimmsten Fall wird es an den Urlaubsort geliefert, der Urlaub ist jedoch bereits vorbei und der Betroffene ist wieder zurück in Deutschland.

Das Recht auf Ersatzausstattung

Sollte das Gepäckstück wieder auftauchen, hat der Betroffene trotzdem das Problem, dass der Inhalt seines Koffers bis zu diesem Zeitpunkt für ihn nicht greifbar war. Teilweise bieten die Airlines hier einen Anspruch auf eine Ersatzausstattung. Jedoch sollte beachtet werden, dass jede Airline dabei ihre ganz eignen Regeln hat.

Teilweise erhalten die Betroffenen noch direkt am Flughafen ein Paket mit den wichtigsten Artikeln. Was sich allerdings darin befindet ist wiederum stark von der Airline abhängig. Teilweise können die Betroffenen auch eine Überbrückungshilfe geltend machen.

Wie hoch diese finanzielle Entschädigung ausfällt, ist jedoch ebenso unterschiedlich. Außerdem haben manche Airlines die Regelung, dass der Betroffene pro Tag einen festen Satz an Überbrückungshilfe erhält, wovon er die Ersatzausstattung erwerben kann. Die Belege sollten jedoch sorgsam aufbewahrt werden, damit es im Nachhinein zu keinen zusätzlichen Problemen kommt.

Die Normalität ist es nämlich, dass der Reisende das Geld für seine Ersatzartikel selbst vorstrecken muss. Sind die Kaufbelege dann nicht mehr vorhanden, kann die Airline den jeweiligen Betrag nicht erstatten. Wer sich bereits bei der Auswahl seiner Airline über solche Regelungen ausführlich informiert ist im Zweifel auf der sicheren Seite.

Unbedingt die Fristen beachten

Wer das Geld für seine Ersatzausstattung zurückbezahlt haben möchte, der muss unbedingt die Quittungen bei der Airline einreichen. Hierfür gibt es immer eine Frist. Sie beträgt normalerweise drei Wochen. Nach Ablauf dieser Frist wird eine Erstattung kaum noch möglich sein. Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Betroffene sein Gepäckstück zurückerhalten hat.

Der fällige Schadenersatz

Erst wenn all diese Punkte beachtet worden sind und das Gepäckstück ist immer noch nicht wieder aufgetaucht, kann der Betroffene Schadensersatz fordern. Der Reisende muss nun einen Fragebogen ausfüllen. In diesem muss er detailliert und wahrheitsgetreu angeben, was sich alles in seinem Koffer befand und welchen materiellen Wert diese Sachen hatten.

Der immaterielle Wert kann hier meist keine Berücksichtigung finden. Außerdem sollte bei den Angaben immer die Wahrheit gesagt werden und der Wert nicht fälschlicherweise zu hoch angeben werden. Taucht das Gepäckstück später doch noch auf, kann dies sonst Konsequenzen nach sich ziehen.

Den Fragebogen muss der Reisende dann bei seiner Airline einreichen. Er muss dabei erklären, dass er für den Verlust, der ihm entstanden ist nun Schadensersatz verlangen wird. Beachtet werden sollte außerdem, dass fast jede Airline Höchstgrenzen für den Schadensersatzanspruch hat. Meist liegt der bei knapp über 1000 Euro. Ein wichtiges Detail, das besser schon beim Bepacken des Koffers beachtet werden sollte, wenn der Besitzer auf Nummer sicher gehen möchte.